Finanz-Sanierung
für Scientologen und für andere -
Nutzung der neuen Insolvenz Ordnung
Hallo Freunde,
jemand machte mich - und wohl auch andere - in einer privaten
eMail auf einen Scientologen in den USA aufmerksam, der einen
Konkurs über sich eröffnet hatte und nach Abschluß des
Konkursverfahrens vom Gericht eine Restschuldbefreiung erlangt
hatte.
Ein Auditor und Scientologe sollte von diesen Möglichkeiten
wissen, denn vielleicht kommen PCs oder Studenten zu ihm, die in
einem Finanzproblem langer Dauer stecken und daher keine
geistigen Gewinne machen können, bevor dieses Problem gelöst
worden ist. Da reicht es auch nicht aus, dieses Problem
auszuauditieren - wobei das schon viel Erleichterung und einen
freien Kopf geben kann - sondern man muß dies Problem in der
realen Welt lösen.
Da schon manche Kirchenmitglieder diesbezüglich bei mir Rat
suchten, mußte ich mich mit dieser Thematik professionell beschäftigen
und jetzt möchte ich Euch meine Erfahrungen zur Verfügung
stellen, da weitaus mehr Nachfrage danach besteht, als ich selbst
bewältigen kann. Hier diese Daten, die in solchen Fällen
weiterhelfen können.
Dieses Gesetz über eine Restschuldbefreiung gibt es glücklicherweise
hier auch in Deutschland und es sollte allen Scientologen bekannt
gemacht werden. Denn viele Kirchenscientologen werden von
Registraren derart gehandhabt, dass sie weit über ihre Verhältnisse
hinaus Kredite aufnehmen oder sich anderweitig verschulden, um z.B.
in die "Kriegskasse der IAS" die nötigen Summen kommen
zu lassen, damit ihre "wichtigste Dynamik", die "Scientology
Religion" überleben kann.
Ich weiß aus meiner Tätigkeit als FSM in den 90ern in Hamburg,
dass über 80% der Kirchenmitglieder auf diese Weise so hoch
verschuldet sind, dass sie nicht mehr in der Lage sind, aus ihrem
Einkommen die wachsenden Tilgungs- und Zinseszinsraten zu
bedienen.
Wenn sich der Scientologe schließlich von rücksichtslosen
Registrar-Linien u.a. Black-Scientology-Handlungen freigemacht
hat, verschwindet der ganze Streß auf den Finanzlinien und er
beginnt sich zu erholen, die richtigen Aktionen zu machen,
endlich Einkommen zu erwirtschaften mit dem er überlebensfähig
wird und insbesondere keine neuen Schulden zu machen.
Doch nichts desto trotz hat er einen Schuldenberg vor sich, der
wohl kaum jemals im Leben abgezahlt werden kann. Eine Situation,
die für das Individuum sehr unterdrückerisch ist und den Gläubigern
auch nicht weiterhilft.
Mit einer eidesstattlichen Versicherung der Vermögensverhältnisse
beim Amtsgericht oder Gerichtsvollzieher kann er sich erst einmal
für drei Jahre lang etwas Luft verschaffen, d.h. weitere
Zwangsvollstreckungs-Versuche ruhen in der Regel erstmal. Doch
den Schuldenberg verrringert das noch nicht.
Die Lösung verspricht seit 1999 daher das neue Gesetz für persönliche
Konkursverfahren, genannt Insolvenz-Ordnung. Er kann als
Schuldner einen Antrag beim Gericht stellen, um diesen Konkurs
einzuleiten. Dadurch wird das verfügbare und pfändbare Vermögen
- jedoch nichts, was er zum Leben und Arbeiten braucht - unter
den Gläubigern verteilt und auch das pfändbare Einkommen - ca.
alles über EUR 900 mtl. - über 5-6 Jahre lang. Danach kann er
eine Restschuldbefreiung erlangen.
Im Extremfalle kann das heißen, dass ein Langzeitverschuldeter,
dem eh schon alles weggepfändet wurde und der nur ein
Nettoeinkommen unter 900 EUR verdient - bei Familien ist die Pfändungsfreigrenze
entsprechend größer - nach 5 Jahren schuldenfrei ist.
Natürlich gibt es da auch eine ethische und moralische Frage,
denn dem Schuldner wird durch Wahrnehmung dieser
Restschuldbefreiung zumindest von der Kirche aber auch von Gläubigern
eine out-of-exchange-Situation vorgeworfen. Doch ist die out-of-exchange-Sit
weit vorher eingetreten, als die Person Schulden machte, denen
sie nicht gewachsen ist. Per LRH-Finanzrichtlinien dürfte er
erst gar keine Verpflichtungen eingehen, bevor das Geld verdient
wurde. D.h. Schuldenmachen, Kredite sind völlig off-policy.
Interessanterweise werden Kirchenmitglieder deswegen nicht nur
nicht gehandhabt, wenn sichtbar wird, dass sie sich verschulden,
sondern es wird von Registraren sogar teilweise sehr massiv daran
gearbeitet, obwohl das von Ron ausdrücklich verboten wurde!!!
Natürlich liegt hier eine out-Ethik vor, wenn eine Person sich
in eine solche Situation manövriert hat und sie sollte die
korrekte Ethikcondition bestimmen und darauf arbeiten bis sie
wieder in gutem Zustand ist.
Eine mögliche Handhabung besteht jedoch auch darin, eine
unbezahlbare Schuldenlast durch Nutzung der InsO - wie die
Insolvenzordnung kurz genannt wird - von den Schultern der Person
zu nehmen, damit er wenigstens wieder ein produktives Mitglied
der Gesellschaft werden kann. Selbst wenn die Gläubiger damit
WEITERHIN leer ausgingen: aber die Person wird zumindest wieder
auf die Beine kommen. Das ist der größte Nutzen für die größte
Zahl der Dynamiken. Das ist Vernunft und damit Ethik. Die Person
wird zumindest rechtlich von den Schuldentiteln freigesprochen
und kann danach immer noch, per ihrem Ethikempfinden freiwillige
Zahlungen an einzelne Gläubiger leisten oder anderweitig den
Austausch hereinbringen. Doch der Druck wird gehandhabt sein, der
letztlich jegliche Produktion verhindert: Denn als hoch
Verschuldeter bekommt sie doch eine Menge Steine in den Weg
gelegt, die Produktivität lähmen.
Ich habe schon dem einen oder anderen Churchie bei dieser Lage
helfen können und stehe als Auditor und Ratgeber für ähnliche
Situationen gerne zur Verfügung. Dabei muß man berücksichtigen,
dass nicht nur Scientologen in diese Situation geraten können.
Auch andere sind der Verlockung des "schnellen Geldes und
Kredits" erlegen, haben sich mit Kreditkarten verschuldet
oder eine Firmengründung ist gescheitert. In den letzten Jahren
gab es jeweils mehr Konkurse als jemals zuvor seit dem Ende des
zweiten Weltkrieges. Es trifft etwa 10 % der Bürger, dass sie
ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können.
Wie zu sehen ist, ist dies ein ergiebiges Thema, auf dass sich
Scientologen gerade in der Wirtschaftskrise spezialisieren können,
um Menschen zu finden, die die angebotene Hilfe liebend gerne
wahrnehmen. Eine solche Dienstleistung könnte die folgenden
Teilaufgaben umfassen:
Ich freue mich, wenn ich hier helfen konnte.
Andreas Groß
Änderungsstand: 01. Juli 2003 - Copyright ©
2003 by Andreas Groß, Schweiz
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