Jedes Auditing ist besser als kein Auditing
In HCO B 8 Feb. 1962 MISSED
WITHHOLDS schreibt LRH über den M/W:
"DIES ist der einzig
gefährliche Punkt im Auditing. Dies ist die einzige Sache, die
gelegentlich den Satz 'Jegliches Auditing ist besser als kein
Auditing' Lügen straft. Dieser Satz stimmt mit einer einzigen
Ausnahme: Wo ein Withhold verfügbar war, aber versäumt wurde,
ihn herauszufinden, da haben Sie anschließend einen
zerschlagenen Fall."
Das Squirreln liegt dabei darin, dass dieses Datum vom Internationalen Management mißbraucht wurde, um die grundlegende LRH-Aussage 'Jegliches Auditing ist besser als kein Auditing' zu revidieren:
LRH hat knapp fünf Wochen vor diesem HCO B in seinem Vortrag vom 30.12.61 "Auditing Perfection and Classes of Auditors" eine ähnliche Aussage machte, die vom Management der CoS Mitte der 90er dahingehend interpretiert wurde, dass man heute besser nur noch perfekt auditiert und dass die alte Regel 'Jegliches Auditing ist besser als kein Auditing' nicht mehr gelte. Diese Auswertung zur Einführung des Golden Age of Tech (GAT) liegt mir zwar nicht schriftlich vor, wurde mir aber von dem ED und ehemaligen C/S des CC Rheinland Stephan Preuss (eine Cl. V-Org) mündlich weitergegeben. Diese Auswertung rechtfertigte den analysierten Zustand der Kirche, nach dem es den PCs nach einer Menge Auditing schlechter ging und sie nicht mehr weitermachen wollten. Die liege daran, dass die Auditoren zu viele Fehler machten. Daher das GAT, um 100-%-perfekte Auditoren hervorzubringen.
Dieses HCOB wiederlegt diesen Mißbrauch des o.g. Zitats aus dem Tape zu diesem Zwecke. Gerade angesichts dessen, dass M/W nicht nur in Sessions gemisst werden, sondern auch im täglichen Leben, kann man aus diesem Datum wohl keine Aussage von LRH entnehmen, dass man besser nicht auditiert, wenn man es nicht perfekt macht. Natürlich sollte man es immer verbessern und perfektionieren, aber nach wie vor gilt: 'Jegliches Auditing ist besser als kein Auditing' !!! - Es gibt viel zu auditieren, packen wir es an!
Andreas
Änderungsstand: 18. Mai 2001 - Copyright ©
2001 by Andreas Groß, Schweiz
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