Raubkopieren legal?
EU-Richtlinie erlaubt Kopien aus dem Internet für den privaten Gebrauch |
von Ihrem meOme-Experten für Internet
Security Marc Ruef Das Europaparlament billigte vor kurzem eine neue EU-Richtlinie, die die Verwahrung jeglicher Daten (Texte, Musik, ...) aus dem Internet für den privaten Gebrauch erlaubt. Privatkopien sind somit zugelassen und nicht illegal. Das hört sich im ersten Moment an wie ein Freifahrtschein zum Raubkopieren, doch ganz so einfach gestaltet sich die Sache dann doch nicht. Der
springende Punkt ist nämlich, dass der Urheber eines
Werkes einen »gerechten Ausgleich« erhalten muss. Wie
dies innerhalb der EU gehandhabt werden soll, wird durch
den Richtlinienentwurf eines jeden Mitgliedstaates
individuell festgelegt. Allerdings ist die
Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass keine zentrale
Kontrolleinrichtung diese »Gebühr« an den Urheber
überblicken kann, so dass viele Künstler befürchten,
um ihr Geld betrogen zu werden. Auch den Rundfunk- und
Fernsehanstalten wird indirekt das Recht beschnitten,
Archivstücke wie Konzertmitschnitte und Hörspiele nach
Belieben weiterzuverwenden; sie werden jeweils neue
Verhandlungen mit den Urhebern führen müssen. |
Änderungsstand: 10. Juli 2001 - Copyright ©
2001 by Andreas Groß, Schweiz
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